Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten
bei einer Fettabsaugung – Lipödem Erkrankung?
Eine Lipödem Erkrankung, die sich beispielsweise an den Oberschenkeln zeigt, kann für die Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen. Gerade in einem fortgeschrittenen Stadium kann es zu großen Einschränkungen bei Bewegungen aller Art kommen. Die unerwünschten Fettpolster lassen die Figur unharmonisch erscheinen und verschwinden auch nicht durch ein straffes Sportprogramm oder eine strenge Diät. Eine Liposuktion ist oft die einzige Lösung, um die Fettdepots dauerhaft loszuwerden. Doch, wie sieht es eigentlich mit der Kostenübernahme seitens der Krankenkasse aus?
Bis vor kurzem hätte die Antwort noch gelautet: sehr schlecht, denn die Kosten für eine Liposuktion werden von der Krankenkasse zurzeit nicht oder nur in ganz seltenen Ausnahmefällen übernommen. Dies soll sich ab dem Jahre 2020 ändern. So soll ab diesem Zeitpunkt die Kostenübernahme für Stadium 3-Patienten durch die Krankenkasse erfolgen. Und auch Patienten mit Stadium 1 oder 2 können hoffen, dass eine Übernahme der Kosten in greifbare Nähe rückt.
Kostenübernahme Fettabsaugung – Ab welchem Stadium können Lipödem Patienten hoffen?
Die Kostenübernahme für eine Fettabsaugung greift ab dem Jahr 2020 für Patienten, die unter einem Lipödem der Stufe 3 leiden. So soll es besonders Patienten, die schwer erkrankt sind, ermöglicht werden, die physischen und auch psychischen Leiden zu lindern. Dieses neue Modell der Kostenübernahme soll bis zum Jahre 2024 laufen, unterstützt durch zahlreiche Studien.
Aber auch Patienten, die ein Lipödem des Stadiums 1 oder 2 haben, können unter Umständen mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse rechnen. Dies wird aller Voraussicht nach aber erst ab dem Jahre 2024 möglich sein, wenn die Studie vollendet wurde. In jedem Fall besteht für Patienten, die unter einem Lipödem leiden Hoffnung auf eine baldige Übernahme der Kosten für eine Liposuktion.
Vor einer Fettabsaugung für Lipödem Patienten – immer erst Antrag einer Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellen
Entscheidend ist für Lipödem Patienten, bei der Beantragung auf Kostenübernahme das richtige Prozedere zu beachten. Bevor mit der Fettabsaugung angefangen wird, sollte die Antragsstellung bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen. Und selbst ein gestellter Antrag bedeutet noch nicht zwangsläufig, dass die Kostenübernahme der Fettabsaugung auch bewilligt wird. Bei einer Lipödem Erkrankung sind etwa folgende Punkte beim Antrag auf Kostenübernahme wichtig:
- Erstellung eines Gutachtens
- vollständig ausgefällte Antragsformulare (einzureichen bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse)
- der Antrag muss begründet sein, basierend auf einer medizinischen Indikation für die Liposuktion
Sollte der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt werden, so ist ein Einspruch möglich. Dieser führt dann zu einer erneuten Prüfung des Falls seitens der Krankenkasse. Fällt die auch negativ aus, so ist in letzter Instanz auch die Klageeinreichung beim Sozialgericht möglich.